hsmanagement GmbH - Ihr Immobilienmakler in Berlin für Verkauf und Vermietung von Wohn- und Geschäftsimmobilien in Berlin
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Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse sind beschlossene Sache!

Das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse kommt- was bedeutet das für den Vermieter?

„Mietpreisbremse“

Das Gesetz sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete (Kaltmiete) höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen darf. Um die Wirksamkeit zu erhalten müssen die Bundesländer sogenannte Wohngebiete in Ihrer Region als „angespannte Wohnungsmärkte“ ausweisen. Nur in diesen Regionen dürfen die Mieten laut Gesetz nicht mehr beliebig steigen.

Berlin hat schon jetzt angekündigt das gesamte Stadtgebiet als Region gelten lassen zu wollen.

Grundsätzlich gilt das Gesetz der „Mietpreisbremse“ nur für Neuvermietungen mit zwei Ausnahmen.

Ausnahme 1:
Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 errichtet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.

Ausnahme 2:
Wohnungen, die umfassend saniert wurden und dann als „Erstbezug nach Sanierung“ vermietet werden. Allerdings muss hier der Vermieter mindestens ein Drittel der Sanierungskosten im Vergleich zu einem Neubau investiert haben.

„Bestellerprinzip“

Schon lange war das „Bestellerprinzip“ geplant und seit bereits 2012 wurde immer wieder über die Maklergebühr in der Wohnungsvermittlung diskutiert. Nun ist es soweit und das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) wurde beschlossen. Es ist davon auszugehen das das Gesetz zum 01.06.2015 in Kraft treten wird.

Demnach wird künftig der „Besteller“ oder der „Auftraggeber“ den Makler beauftragen und somit auch bei erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages bezahlen.

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